Bempflingen unterstützt Familien bei Betreuungskosten
In Bempflingen (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg) gibt es Unterstützung für Eltern, denen die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder zu hoch sind. Wer einen Rechtsanspruch auf Betreuung in der Kindertagesstätte oder Grundschule hat, kann einen Zuschuss beantragen.
Ob man Geld bekommt, hängt vom Einkommen der Familie ab. Dabei werden die Einnahmen und die Ausgaben gegenübergestellt. Zum Einkommen zählen zum Beispiel der Lohn, Sozialleistungen, Kindergeld, Wohngeld oder Renten. Auf der anderen Seite werden die Ausgaben abgezogen. Dazu gehören die Miete inklusive Nebenkosten, Versicherungen, Fahrtkosten zur Arbeit oder Schulden.
Die Gemeinde gibt grobe Richtwerte vor, ab wann eine Förderung wahrscheinlich ist. Für eine Zwei-Menschen-Familie liegt die Grenze bei 2.464,68 Euro. Bei drei Menschen sind es 3.040,16 Euro, bei vier Menschen 3.619,24 Euro und bei fünf Menschen 4.201,92 Euro. Für jedes weitere Familienmitglied erhöht sich der Betrag um 576,68 Euro.
Liegt das Einkommen unter diesen Werten, ist ein Zuschuss wahrscheinlich. Ist es nur knapp darüber, wird trotzdem geprüft, ob eine Teilübernahme möglich ist – vor allem, wenn die Familie besondere finanzielle Sorgen hat. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, bekommt die Beiträge meist komplett übernommen.
Bei der Grundschulbetreuung gibt es aktuell noch keine festen Regeln vom Land oder Bund. Deshalb wird hier vorerst so gerechnet wie bei der Kita. Die endgültige Entscheidung und die genaue Berechnung übernimmt das zuständige Jugendamt oder das Kreisjugendamt.