Bempflingen unterstützt Familien bei Betreuungskosten
Viele Familien in Bempflingen (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg) haben Schwierigkeiten, die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder zu bezahlen. Deshalb weist die Gemeinde darauf hin, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen können. Das gilt für die Kindertagesbetreuung und die Grundschule, sofern ein Rechtsanspruch auf die Betreuung besteht.
Ob eine Familie Geld bekommt, hängt vom Einkommen und den Ausgaben ab. Zum Einkommen zählen neben dem Lohn auch Sozialleistungen, Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld oder Einnahmen aus Vermietungen und Renten. Auf der anderen Seite werden die Ausgaben gegerechnet. Dazu gehören die Miete inklusive Nebenkosten, Versicherungen, Fahrtkosten zur Arbeit und besondere Belastungen wie Schulden.
Als grobe Richtlinie gibt es Orientierungswerte für das Einkommen. Bei einer Zwei-Menschen-Familie liegt die Grenze bei 2.464,68 Euro. Bei drei Menschen sind es 3.040,16 Euro, bei vier Menschen 3.619,24 Euro und bei fünf Menschen 4.201,92 Euro. Für jedes weitere Familienmitglied kommen 576,68 Euro hinzu.
Liegt das Einkommen unter diesen Werten, ist ein Zuschuss wahrscheinlich. Liegt es knapp darüber, wird trotzdem geprüft, ob eine Teilübernahme möglich ist, besonders wenn die Familie hohe finanzielle Lasten trägt. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, bekommt die Beiträge meist komplett übernommen.
Die genaue Berechnung übernimmt das zuständige Jugendamt oder das Kreisjugendamt. Für die Grundschulbetreuung gibt es aktuell noch keine festen Regeln vom Land oder Bund, weshalb die Gemeinde hier vorerst so rechnet wie bei der Kita.