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Bechhofen: Um- und Anbauten müssen gemeldet werden

Copyright und Urheber siehe Bechhofen

Wer sein Haus in Bechhofen vergrößert hat, muss dies der Gemeinde melden. Das gilt auch für Arbeiten, für die man keine Baugenehmigung braucht.

Wer in Bechhofen (Bayern) in letzter Zeit umgebaut, angebaut oder das Dachgeschoss ausgebaut hat, sollte jetzt aktiv werden. Der Markt Bechhofen erinnert die Grundstückseigentümer an ihre Meldepflicht. Es geht dabei vor allem um die Beitragsgerechtigkeit: Wer mehr Fläche nutzt, muss unter Umständen höhere Beiträge zahlen.

Besonders wichtig ist dieser Hinweis für Maßnahmen, die baurechtlich genehmigungsfrei sind. Da das Bauamt von diesen Arbeiten nicht automatisch erfährt, müssen die Eigentümer die Änderungen selbst melden. Das betrifft zum Beispiel den Ausbau des Dachgeschosses, sobald die Räume als Büro, Hobbyraum oder Gästezimmer genutzt werden. Ob dort ein Wasseranschluss verlegt wurde, spielt keine Rolle.

Auch Anbauten, Aufstockungen oder beheizte Wintergärten gehören dazu. Ebenso müssen Nutzungsänderungen gemeldet werden, wenn aus einer Scheune oder einer Garage plötzlich Wohn- oder Gewerberäume werden.

Die Gemeinde warnt in diesem Zusammenhang vor der Verjährung. Laut Kommunalabgabengesetz (KAG) müssen diese Flächenmehrungen nach Abschluss der Arbeiten unaufgefordert gemeldet werden. Wer es verschweigt, riskiert, dass die Verjährungsfrist gar nicht erst beginnt. Das bedeutet, dass die Gemeinde die Beiträge auch nach vielen Jahren noch nachfordern kann – und dann oft zu den aktuellen, höheren Sätzen.

Wer unsicher ist, ob sein Projekt meldepflichtig war, kann sich an die Kämmerei wenden. Die Verwaltung bietet an, den Fall vorab unkompliziert zu prüfen. Erreichbar ist die Stelle unter der Telefonnummer 09822/606-20 oder per E-Mail an kaemmerei(@)markt-bechhofen.de.

Quelle: Bechhofen – zur Originalmeldung

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