BDK fordert klare Regeln für Nachrichtendienste
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat sich zu den geplanten Stärkungen der Nachrichtendienste geäußert. Grundsätzlich findet der Verband es richtig, dass der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz technisch und rechtlich aufgerüstet werden. Die Gefahren durch Spionage, Sabotage und Cyberangriffe aus dem Ausland nehmen zu, sodass die Dienste besser aufgestellt sein müssen.
Doch der BDK sieht ein Problem bei der Umsetzung. Es gibt Bereiche, in denen sich die Aufgaben von Geheimdiensten, Polizei und Justiz überschneiden. Dirk Peglow, der Bundesvorsitzende des BDK, warnt davor, dass die Zuständigkeiten unklar bleiben. Er fordert, dass genau geregelt wird, wer wann verantwortlich ist, sobald aus der bloßen Informationssammlung eine echte Gefahrenabwehr wird.
Besonders kritisch sieht der Verband die neuen Befugnisse des Verfassungsschutzes im Inland. Wenn der Dienst künftig IT-Systeme stören, Daten löschen oder Tatmittel unbrauchbar machen darf, greift er direkt in die Arbeit der Polizei ein. Der BDK betont, dass die Gefahrenabwehr im Inland eigentlich Sache der Polizei ist. Es dürfe nicht durch die Hintertür eine zweite Behörde geschaffen werden, die dasselbe tut wie die Polizei.
Ein großes Thema ist dabei die Cyberabwehr. Bei schweren Angriffen sind oft viele Stellen gleichzeitig involviert: das BSI, die Nachrichtendienste, das BKA und die Landespolizeien. Der BDK fordert hier eine klare Führung. Es müsse vorher feststehen, wer „den Hut aufhat“, damit die Kette von der Entdeckung des Angriffs bis zur Verhaftung der Täter funktioniert. Das BKA solle dabei seine Rolle als Zentralstelle besser wahrnehmen können, ohne dass die Rechte der Länder beschädigt werden.
Zuletzt warnt der Verband davor, dass bei der schnellen Abwehr von Hackerangriffen wichtige Beweise verloren gehen. Wenn IT-Systeme manipuliert werden, um einen Angriff zu stoppen, könnten digitale Spuren gelöscht werden. Dann lassen sich die Täter später nicht mehr identifizieren. Deshalb fordert der BDK, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft sofort einbezogen werden, sobald es Hinweise auf Straftaten gibt. Nur so ist sichergestellt, dass die Beweise für ein Gericht gesichert werden.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – zur Originalmeldung