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Barnekow: Warnung vor illegalem Feuerwerk

In den Gemeinden rund um Barnekow wird zu oft außerhalb von Silvester geknallt. Das Amt warnt nun vor den Gefahren und droht mit Bußgeldern.

In den letzten Wochen ist in Barnekow (Landkreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern) und den umliegenden Gemeinden vermehrt Feuerwerk gezündet worden. Das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen sieht darin ein Problem und appelliert nun an die Bürger, verantwortungsbewusster mit Raketen und Böllern umzugehen.

Das Feuerwerk sorgt nicht nur für Lärm und Feinstaub in der Luft, sondern kann auch zu Verletzungen führen. Besonders für Hunde und andere Haustiere ist der Knall ein großer Stressfaktor, der die Tiere in Angst versetzt. Zudem besteht eine erhöhte Brandgefahr. Ein besonderes Risiko gibt es bei Häusern mit Reetdächern. Da das Material extrem leicht brennt, darf in der Nähe dieser Gebäude kein Feuerwerk gezündet werden.

Grundsätzlich ist das Zünden von Feuerwerk nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Wer an anderen Tagen knallen lassen will, muss vorher eine Ausnahmegenehmigung beim Landkreis Nordwestmecklenburg beantragen. Nur so wissen die Polizei und die Feuerwehr Bescheid und können sich auf die Einsätze vorbereiten.

Wer ohne Genehmigung außerhalb der erlaubten Tage zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann teuer werden, da die Behörden dies mit einem Bußgeld ahnden können.

Bei Fragen kann man sich an das Amt für Ordnung und Soziales wenden. Erreichbar ist die Verwaltung unter der Telefonnummer 03841 – 798 – 0.

Quelle: Barnekow – zur Originalmeldung

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