Baierbach: Grundstückseigentümer müssen Hecken und Bäume schneiden
Die Gemeinde Baierbach (Landkreis Landshut, Bayern) erinnert die Grundstückseigentümer an ihre Pflichten beim Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern. Wer Pflanzen am Grundstücksrand hat, muss diese bis zur Grenze zurückschneiden. Das gilt vor allem für Hecken und andere Anpflanzungen, die sonst in den öffentlichen Raum ragen.
Besonders wichtig sind dabei die Mindesthöhen. Wenn Äste und Zweige über die Fahrbahn hängen, muss eine lichte Höhe von mindestens 4,50 Metern frei bleiben. Auf den Bürgersteigen ist die Regel strenger: Hier müssen Büsche und Bäume so zurückgeschnitten werden, dass eine Höhe von 2,50 Metern frei bleibt, damit Fußgänger ungehindert passieren können.
Allerdings gibt es eine wichtige zeitliche Einschränkung beim starken Schneiden. Vom 1. März bis zum 30. September ist der starke Heckenschnitt gesetzlich verboten. Das gilt für Hecken, Sträucher, Gebüsche und lebende Zäune. Der Grund dafür ist der Schutz von Vögeln und Insekten, die in dieser Zeit brüten oder Nester bauen.
Wer seine Pflanzen trotzdem in Form bringen möchte, darf dies tun. Ein pflegender Formschnitt ist auch während des Verbotszeitraums erlaubt. Nur das starke Einkürzen oder das komplette Entfernen der Pflanzen ist in den genannten Monaten untersagt.
Quelle: Baierbach – zur Originalmeldung