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Baden-Baden erinnert an Leinenpflicht für Hunde

In vielen Grünanlagen und der Innenstadt müssen Hunde an die Leine. Die Stadt reagiert mit einem Appell auf zahlreiche Beschwerden.

In Baden-Baden (Baden-Württemberg) gibt es immer wieder Streit um Hunde ohne Leine. Viele Menschen beschweren sich deshalb beim Rathaus. Nun erinnert die Stadtverwaltung an die geltenden Regeln, die eigentlich durch eine Polizeiverordnung festgeschrieben sind.

Die Pflicht, den Hund an die Leine zu nehmen, gilt im gesamten Stadtkreis in allen öffentlichen Grünanlagen. Das betrifft zum Beispiel den Wörthböschelpark oder das Obstgut Leisberg. Außerdem gibt es in der Innenstadt einen abgegrenzten Bereich, in dem die Leine Pflicht ist. Dazu gehören die Gegenden rund um das Stadtmuseum, das Kurhaus, die Klinik Dengler, den Hindenburgplatz, die Thermen und den Bertholdplatz.

An einer Stelle ist die Regelung noch strenger: In der Gönneranlage dürfen Hunde gar nicht erst hinein. Der Gemeinderat hat das so beschlossen, damit Fußgänger und Gäste in diesen Bereichen Ruhe haben und die Anlagen geschont werden.

Wer seinen Hund trotzdem ohne Leine laufen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann am Ende ein Bußgeld zur Folge haben. Auch beim Thema Kot gibt es klare Ansagen: Die Hinterlassenschaften müssen entsorgt werden, sonst droht ebenfalls eine Geldstrafe. Um den Haltern zu helfen, stehen in der Innenstadt und in den Parks kostenlose Hundetütenspender. Wer keine Tüten hat, kann sie sich auch in den Ortsverwaltungen oder in beiden Bürgerbüros gratis abholen.

Für alle, die ihren Hund frei laufen lassen wollen, gibt es eine Lösung. Die Stadtverwaltung hat einen Teil der Klosterwiese extra für Hunde freigegeben. Dort dürfen die Tiere ohne Leine rennen und spielen.

Quelle: Baden-Baden – zur Originalmeldung

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