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Bad Überkingen: Fristen für Führerscheinumtausch beachten

Wer noch einen alten Führerschein besitzt, muss diesen bis spätestens Januar 2033 umtauschen. Je nach Ausstellungsdatum gibt es unterschiedliche Fristen.

In Bad Überkingen (Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg) müssen Fahrer ihre alten Führerscheine in neue EU-Karten umtauschen. Die letzte Frist für alle ist der 19. Januar 2033. Wer jedoch einen Kartenführerschein hat, der zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurde, muss früher handeln. Die Termine sind gestaffelt: Wer seinen Schein zwischen 1999 und 2001 bekommen hat, muss den Umtausch bis zum 19. Januar 2026 erledigen. Für Scheine aus den Jahren 2002 bis 2004 gilt der 19. Januar 2027 als Stichtag. So läuft die Frist für Ausstellungen von 2005 bis 2007 am 19. Januar 2028 ab.

Auch für spätere Jahre gibt es feste Daten: Für das Jahr 2008 ist es der 19. Januar 2029, für 2009 der 19. Januar 2030, für 2010 der 19. Januar 2031 und für 2011 der 19. Januar 2032. Wer seinen Schein zwischen 2012 und dem 18. Januar 2013 erhalten hat, hat Zeit bis zum 19. Januar 2033. Eine Sonderregelung gibt es für Menschen, die vor 1953 geboren wurden: Diese müssen ihren Führerschein ebenfalls bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, egal wann er ausgestellt wurde. Der neue Schein ist dann für 15 Jahre gültig.

Für den Umtausch müssen die Betroffenen zum Einwohnermeldeamt gehen. Dort werden der aktuelle Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto benötigt. Das Antragsformular kann direkt vor Ort ausgefüllt werden. Die Gebühr im Einwohnermeldeamt beträgt 5 Euro. Eine weitere Rechnung für die Gebühren schickt das Landratsamt zusammen mit dem neuen Führerschein zu.

Weitere Informationen gibt es bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Göppingen.

Quelle: Bad Überkingen – zur Originalmeldung

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