Bad Überkingen: Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden
In Bad Überkingen (Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg) müssen Autofahrer ihre alten Führerscheine aktualisieren. Die Gemeinde erinnert daran, dass die Dokumente bis zum 19. Januar 2033 in neue EU-Führerscheine umgetauscht werden müssen. Dabei kommt es darauf an, wann der Schein ausgestellt wurde.
Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss dies bereits bis zum 19. Januar 2026 erledigen. Für Scheine aus den Jahren 2002 bis 2004 gilt der 19. Januar 2027 als Deadline. Die Fristen ziehen sich so schrittweise bis zum Jahr 2033 durch. Eine Ausnahme gibt es für Menschen, die vor 1953 geboren wurden: Diese müssen ihren Schein unabhängig vom Datum ebenfalls bis zum 19. Januar 2033 tauschen. Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig.
Für den Umtausch müssen die Betroffenen zum Einwohnermeldeamt gehen. Dort werden der aktuelle Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto benötigt. Das passende Antragsformular liegt direkt vor Ort aus und kann dort ausgefüllt werden.
Die Gebühr im Einwohnermeldeamt beträgt 5 Euro. Zusätzlich wird das Landratsamt eine separate Rechnung für die Zusendung des neuen Dokuments stellen. Wer weitere Fragen hat, kann sich an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Göppingen wenden.