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Bad Überkingen: Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

Wer noch einen alten Führerschein besitzt, muss diesen bis spätestens Januar 2033 gegen ein neues EU-Modell tauschen.

In Bad Überkingen (Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg) müssen Fahrer ihre alten Führerscheine auf den neuen EU-Standard umstellen. Es gibt dafür verschiedene Fristen, die davon abhängen, wann das Dokument ausgestellt wurde. Wer seinen Führerschein zwischen 1999 und 2001 bekommen hat, muss den Tausch bis zum 19. Januar 2026 erledigen. Für spätere Ausstellungsdaten gelten ebenfalls gestaffelte Termine, die bis zum 19. Januar 2033 reichen.

Eine Sonderregelung gibt es für ältere Menschen: Wer vor 1953 geboren wurde, hat unabhängig vom Ausstellungsdatum Zeit bis zum 19. Januar 2033. Der neue Führerschein ist nach dem Umtausch für 15 Jahre gültig.

Für den Termin im Einwohnermeldeamt müssen die Betroffenen den aktuellen Führerschein, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto mitbringen. Das nötige Antragsformular kann direkt vor Ort ausgefüllt werden.

Die Kosten teilen sich auf: Im Einwohnermeldeamt fällt eine Gebühr von 5,00 Euro an. Eine weitere Rechnung für die Bearbeitung schickt das Landratsamt zusammen mit dem neuen Dokument zu. Für weitere Fragen ist die Führerscheinstelle des Landratsamtes Göppingen zuständig.

Quelle: Bad Überkingen – zur Originalmeldung

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