Bad Überkingen: Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden
In Bad Überkingen (Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg) müssen Fahrer ihre alten Führerscheine gegen neue EU-Karten tauschen. Die letzte Frist läuft am 19. Januar 2033 ab. Wer zu spät kommt, riskiert Ärger. Dabei kommt es darauf an, wann der Schein ausgestellt wurde.
Für Kartenführerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, gelten gestaffelte Termine. Wer seinen Schein zwischen 1999 und 2001 bekommen hat, muss den Tausch bis zum 19. Januar 2026 erledigen. Für die Jahre 2002 bis 2004 ist der Stichtag der 19. Januar 2027. Die Fristen ziehen sich so bis zum Jahr 2033 durch. Das genaue Datum steht auf der Vorderseite des Scheins im Feld 4a.
Eine Sonderregelung gibt es für ältere Menschen: Wer vor 1953 geboren wurde, hat Zeit bis zum 19. Januar 2033, egal wann der Führerschein ausgestellt wurde. Der neue Schein ist dann für 15 Jahre gültig.
Für den Umtausch müssen die Betroffenen zum Einwohnermeldeamt. Man braucht den alten Führerschein, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto. Das Antragsformular kann direkt vor Ort ausgefüllt werden.
Die Kosten teilen sich auf: Im Einwohnermeldeamt fallen erst einmal 5 Euro Gebühr an. Eine weitere Rechnung schickt später das Landratsamt zusammen mit dem neuen Dokument zu. Weitere Fragen lassen sich direkt bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Göppingen klären.