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Bad Überkingen: Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

Wer noch einen alten Führerschein besitzt, muss diesen bis spätestens Januar 2033 gegen ein neues EU-Modell tauschen.

In Bad Überkingen (Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg) gibt es wichtige Fristen für alle Autofahrer. Wer noch einen alten Führerschein hat, muss diesen in einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Die letzte Frist läuft am 19. Januar 2033 ab.

Es gibt jedoch unterschiedliche Termine, je nachdem, wann der Schein ausgestellt wurde. Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 besitzt, muss diesen bereits bis zum 19. Januar 2026 tauschen. Für Scheine aus den Jahren 2002 bis 2004 ist der 19. Januar 2027 der Stichtag. Die Fristen ziehen sich so schrittweise bis zum Jahr 2033 durch. Eine Ausnahme gibt es für Menschen, die vor 1953 geboren wurden: Diese müssen ihren Schein unabhängig vom Ausstellungsdatum bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Der neue Schein ist dann für 15 Jahre gültig.

Für den Umtausch müssen die Betroffenen zum Einwohnermeldeamt gehen. Dort werden der aktuelle Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto benötigt. Das passende Antragsformular kann direkt vor Ort ausgefüllt werden.

Die Gebühr im Einwohnermeldeamt liegt bei 5 Euro. Zusätzlich wird das Landratsamt eine separate Rechnung schicken, wenn der neue Führerschein per Post zugestellt wird. Weitere Fragen können direkt bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Göppingen geklärt werden.

Quelle: Bad Überkingen – zur Originalmeldung

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