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Bad Überkingen: Alte Führerscheine müssen bis 2033 umgetauscht werden

Wer noch einen alten Führerschein besitzt, muss diesen in ein neues EU-Dokument tauschen. Je nach Ausstellungsdatum gelten unterschiedliche Fristen.

In Bad Überkingen (Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg) müssen Fahrer ihre alten Führerscheine bis spätestens zum 19. Januar 2033 gegen neue EU-Führerscheine eintauschen. Dabei gibt es keine einheitliche Deadline für alle, sondern gestaffelte Fristen. Diese hängen davon ab, wann das Dokument ausgestellt wurde.

Wer einen Kartenführerschein hat, findet das wichtige Datum auf der Vorderseite im Feld 4a. Für Dokumente aus den Jahren 1999 bis 2001 ist die Frist bereits am 19. Januar 2026 erreicht. Wer seinen Schein zwischen 2002 und 2004 erhalten hat, muss bis zum 19. Januar 2027 handeln. Die Fristen ziehen sich so schrittweise bis zum Jahr 2033 durch. Eine Ausnahme gibt es für Menschen, die vor 1953 geboren wurden: Diese müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsdatum bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Der neue Schein ist dann für 15 Jahre gültig.

Für den Umtausch müssen die Betroffenen zum Einwohnermeldeamt kommen. Dort werden der aktuelle Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto benötigt. Das passende Antragsformular liegt im Amt bereit und kann direkt vor Ort ausgefüllt werden.

Die Kosten teilen sich auf: Im Einwohnermeldeamt fällt eine Gebühr von 5 Euro an. Eine weitere Rechnung für die Zusendung des neuen Dokuments kommt später separat vom Landratsamt.

Wer weitere Fragen zu seinem Führerschein hat, kann sich an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Göppingen wenden.

Quelle: Bad Überkingen – zur Originalmeldung

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