Bad Marienberg erinnert an wichtige Regeln für E-Scooter
In Bad Marienberg (Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz) sind E-Scooter mittlerweile ein gewohnter Anblick. Damit es zwischen Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern nicht zu Problemen kommt, hat die Stadt am 16. Juli 2026 wichtige Hinweise veröffentlicht. Vor allem in der Innenstadt, an Haltestellen oder in verkehrsberuhigten Zonen ist Vorsicht geboten. Hier bewegen sich oft Kinder, Senioren oder Menschen mit Behinderungen. Die Fahrer sollen daher vorausschauend fahren und genug Abstand halten.
Ein großes Thema ist das Abstellen der Fahrzeuge. Die Stadt bittet darum, die Scooter ordentlich zu parken. Gehwege, Einfahrten oder Rettungswege dürfen nicht blockiert werden, damit andere Menschen ungehindert passieren können.
Auch bei den gesetzlichen Regeln gibt es klare Vorgaben: Wer einen E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht nötig, aber das Gerät braucht eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung. Letztere muss durch eine Plakette am Fahrzeug erkennbar sein. Die maximale Geschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Zudem darf immer nur eine Person auf einem Scooter fahren.
Wo gefahren werden darf, ist ebenfalls festgelegt. Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen haben Vorrang. Gibt es keine Radwege, müssen die Fahrer auf die Straße ausweichen. Das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist verboten, außer es gibt eine ausdrückliche Freigabe.
Die Stadt warnt zudem vor riskantem Verhalten. Während der Fahrt ist das Handy in der Hand verboten. Wer betrunken oder unter Drogen fährt, muss mit hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar einer Strafanzeige rechnen. Es gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Ein Helm ist zwar nicht Pflicht, wird aber dringend empfohlen. Ampeln, Vorfahrtsregeln und alle anderen Verkehrszeichen müssen natürlich beachtet werden.