Bad Grund: Wählerverzeichnis für Kommunalwahl einsehbar
In Bad Grund (Harz) beginnt bald die Vorbereitung auf die Kommunalwahlen am 13. September 2026. Damit am Wahltag alles glattläuft, können die Bürger jetzt prüfen, ob sie im Wählerverzeichnis stehen. Wer nicht eingetragen ist, darf nämlich nicht wählen.
Vom 24. August bis zum 28. August 2026 kann jeder in der Bürgerinfo an der Mühlenwiese 1 nachsehen, ob seine Daten stimmen. Die Einsichtnahme erfolgt digital über ein Gerät. Die Bürgerinfo ist an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr geöffnet. Montags geht es zudem von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 16:30 Uhr weiter. Der Raum ist auch für Menschen mit Rollstuhl zugänglich.
Wer einen Fehler im Verzeichnis findet oder gar nicht darin auftaucht, muss schnell handeln. Ein Antrag auf Berichtigung muss bis spätestens 28. August um 12 Uhr schriftlich oder direkt vor Ort in der Bürgerinfo gestellt werden. Bis zum 23. August sollten zudem alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung im Briefkasten haben.
Für alle, die nicht ins Wahllokal gehen können, gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Einen Wahlschein kann man bis zum 11. September um 13 Uhr beantragen. Das geht schriftlich, per E-Mail oder Fax in der Bürgerinfo. Telefonische Anfragen oder SMS werden nicht akzeptiert. Wer den Antrag für jemand anderen stellt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
Die Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie am Wahltag bis spätestens 18 Uhr bei der Wahlleitung eingehen. Alternativ kann man den Wahlbrief auch direkt in der zuständigen Dienststelle abgeben.