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Bad Grund: Geld statt Brennholz für Hausherren

Copyright und Urheber siehe Bad Grund (Harz)

Wer in Badenhausen, Gittelde oder Windhausen berechtigt ist, Brennholz zu erhalten, kann für 2027 auch eine Geldzahlung wählen.

Einige Hausbesitzer in den Ortschaften Badenhausen, Windhausen und im Flecken Gittelde (inklusive der Teichhütte) haben ein Recht auf eine sogenannte Holzrente. Das bedeutet, sie dürfen Brennholz aus den Forsten beziehen.

Jetzt gibt es für das Wirtschaftsjahr 2027 eine Alternative: Wer kein Holz schleppen und lagern möchte, kann sich stattdessen einen entsprechenden Geldbetrag aus der Forstkasse auszahlen lassen. Diese Regelung basiert auf einem speziellen Gesetz zur Ablösung der Holzberechtigungen im Bezirk des ehemaligen Amtsgerichtes Seesen.

Wer das Geld möchte, muss aktiv werden. Die Betroffenen müssen einen schriftlichen Antrag stellen. In diesem Schreiben muss unbedingt die Bankverbindung angegeben werden, damit das Geld überwiesen werden kann.

Der Antrag muss bis spätestens 9. Oktober 2026 bei der Gemeinde Bad Grund (Harz, Niedersachsen) eingehen. Die Adresse lautet: An der Mühlenwiese 1, 37539 Bad Grund.

Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass die Frist strikt gilt. Anträge, die nach dem 9. Oktober eintreffen, werden nicht mehr bearbeitet. Wer die Frist verpasst, bekommt also kein Geld, sondern muss beim Holz bleiben.

Quelle: Bad Grund (Harz) – zur Originalmeldung

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