Augsburg: Polizei nimmt betrunkene E-Scooter-Fahrer fest
Am Samstagmorgen gegen 3 Uhr fiel ein 22-jähriger Fahrer in der Volkhartstraße (Augsburg) einer Polizeistreife auf. Er fuhr in Schlangenlinien über mehrere Fahrspuren und brachte sich und andere in Gefahr. Die Beamten hielten ihn an und stellten fest, dass er Alkohol im Blut hatte. Die Polizei ließ ihn nicht weiterfahren und ordnete eine Blutentnahme an.
Nur einen Tag später, am Sonntag gegen 7 Uhr morgens, gab es in der Maximilianstraße einen weiteren Vorfall. Dort kontrollierten die Polizisten einen 25-Jährigen auf einem E-Scooter. Auch dieser hatte wohl getrunken. Zudem bemerkten die Beamten, dass der Mann vermutlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Die Polizei nahm ihm den Führerschein ab, verbot die Weiterfahrt und ließ auch hier Blut abnehmen.
Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten. Das bedeutet, dass für die Fahrer dieselben Regeln wie für Autofahrer gelten. Wer mit zu viel Alkohol im Blut fährt, muss mit Bußgeldern, Punkten oder sogar einem Fahrverbot rechnen. Ab einem Wert von 1,1 Promille oder bei auffälliger Fahrweise ab 0,3 Promille ist die Fahrt eine Straftat, die zum Entzug des Führerscheins führen kann. Für Fahranfänger und alle unter 21 Jahren gilt zudem ein striktes Alkoholverbot.
Die Polizeiinspektion Augsburg Mitte ermittelt nun in beiden Fällen wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr. Die Ermittlungen dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Nord – zur Originalmeldung