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Apolda: Betrüger stehlen 40.000 Euro von Seniorin

Mit gefälschten Krebs-Diagnosen am Telefon versuchten Betrüger in Apolda, mehrere Frauen auszutricksen. Einer Seniorin gelang es, den Tätern 40.000 Euro aus der Tasche zu ziehen.

In Apolda (Thüringen) und der Umgebung waren am Mittwoch Betrüger unterwegs, die es gezielt auf ältere Frauen abgesehen hatten. Die Masche war immer die gleiche: Die Täter riefen an und gaben sich als Ärzte aus. Sie behaupteten, ein naher Angehöriger sei schwer krank und brauche dringend teure Medikamente oder eine Behandlung.

In einem Fall riefen die Betrüger eine 84-jährige Frau an. Sie erzählten ihr, ihre Tochter habe Krebs im Endstadium. Damit die Tochter gerettet werden könne, müssten 160.000 Schweizer Franken gezahlt werden. Das Gespräch wurde jedoch beendet, bevor Geld floss.

Ähnlich lief es bei einer weiteren Seniorin zu. Hier gab sich die Anruferin als Mitarbeiterin des Robert-Koch-Krankenhauses in Apolda aus. Sie behauptete, die Tochter der Frau liege mit Magenkrebs im Endstadium im Krankenhaus und benötige Medikamente aus der Schweiz. Die Frau sollte 100.000 Euro überweisen. Auch hier passierte nichts, da das Telefonat beendet wurde.

Bei einer dritten Frau hatten die Betrüger jedoch Erfolg. Auch hier gab sich eine unbekannte Frau als Ärztin vom Robert-Koch-Krankenhaus aus und erfand eine Krebsdiagnose für die Tochter der Seniorin. Die Täter schafften es, die Frau so unter Druck zu setzen, dass sie rund 40.000 Euro in bar bereitlegte. Kurz darauf kam ein unbekannter Mann an ihre Haustür, nahm das Geld mit und verschwand.

Der Mann war etwa 1,70 bis 1,75 Meter groß und schlank. Er sah europäisch aus, wirkte aber ungepflegt. Die Polizei warnt nun eindringlich: Weder Ärzte noch Krankenhäuser oder die Polizei fordern jemals am Telefon hohe Bargeldsummen oder Überweisungen. In solchen Fällen sollte man sofort auflegen.

Die Ermittlungen der Landespolizeiinspektion Jena dauern an. Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Landespolizeiinspektion Jena – zur Originalmeldung

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