Anklage gegen mutmaßliches PKK-Mitglied in Hamburg
Die Bundesanwaltschaft hat am 6. August 2026 Anklage gegen einen türkischen Staatsangehörigen erhoben. Der Fall wird vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg verhandelt. Der Mann ist verdächtig, Mitglied der terroristischen Organisation PKK zu sein.
Nach den Ermittlungen war der Mann von Juni 2016 bis Juli 2023 in der Führungsebene der Europaorganisation der PKK tätig. Er war Co-Vorsitzender des Kongresses der Kurdisch Demokratischen Gesellschaft in Europa. In dieser Rolle setzte er die Anweisungen der Führung um. Vor allem in der Öffentlichkeitsarbeit war er aktiv. Er koordinierte Propaganda-Aktionen in Europa und trat dabei auch oft als Redner öffentlich auf. Dabei arbeitete er eng mit verschiedenen Ebenen der PKK und nahestehenden Medien zusammen.
Schon im Mai 2025 wurde der Mann festgenommen. Später, am 1. August 2025, setzte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Baden-Württemberg) den Haftbefehl außer Vollzug. Im Mai 2026 wurde der Haftbefehl auf Antrag der Bundesanwaltschaft schließlich ganz aufgehoben. Nun liegt die Anklageschrift vor und wurde zugestellt.
Ob und inwieweit sich der Beschuldigte strafbar gemacht hat, klärt nun das Gericht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) – zur Originalmeldung