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Anklage gegen Anführer des Königreich Deutschland

Vier Männer sollen ein eigenes Reich aufgebaut und Millionen an Geldern hinterzogen haben. Nun hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben.

Die Bundesanwaltschaft hat am 16. Juli 2026 Anklage gegen vier deutsche Staatsangehörige beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Den Männern wird vorgeworfen, als Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung gewirkt zu haben. Die Gruppe nannte sich selbst „Königreich Deutschland“ (KRD).

Die Vereinigung wurde bereits im September 2012 gegründet. Die Mitglieder glaubten, dass sie einen eigenen, souveränen Staat bilden könnten. Ihr Ziel war es, das System der Bundesrepublik Deutschland komplett zu ersetzen. Sie wollten ein Gebiet zurückgewinnen, das den Grenzen des Reiches von 1871 entsprach. In dieser Welt waren die Anhänger sogenannte Reichsbürger oder Selbstverwalter.

Um diesen Schein zu wahren, bauten die Männer eine eigene Verwaltung auf. Sie gründeten ein eigenes Meldeamt und stellten gefälschte Identitätskarten aus, die fast wie echte Personalausweise aussah. Zudem schufen sie eine eigene Währung und ein eigenes Bank- und Versicherungssystem. Filialen gab es in Dresden, Ulm, Menden und Lutherstadt Wittenberg. Wer dem KRD beitrat, sollte angeblich keine Steuern und Sozialabgaben mehr zahlen müssen.

Das Geschäft war lukrativ. Zwischen 2020 und 2025 nahm die Gruppe durch illegale Bankgeschäfte, Versicherungen, Spenden und teure Seminare rund zehn Millionen Euro ein. Auch Unternehmen wurden mit dem Versprechen gelockt, steuerfrei arbeiten zu können. Dabei wurden Steuern und Sozialbeiträge für Mitarbeiter einfach weggelassen. So wurden über zwei Millionen Euro hinterzogen.

An der Spitze stand Peter F. als sogenannter „Oberster Souverän“. Er bestimmte die Richtung und schrieb eigene Gesetze. Unterstützt wurde er von Benjamin M. und Martin S., die zur Führungsebene gehörten. Mathias B. übernahm ab 2016 wichtige Führungsaufgaben und kümmerte sich ab 2018 gemeinsam mit Peter F. und Benjamin M. um die Finanzen sowie die gefälschten Ausweise.

Die vier Männer wurden am 13. Mai 2025 in Karlsruhe (Baden-Württemberg) festgenommen. Seitdem sitzen sie in Untersuchungshaft. Ob und inwieweit sie sich strafbar gemacht haben, klärt nun das Gericht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) – zur Originalmeldung

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