Amerang: Neue Bodenrichtwerte für Grundstücke ermittelt
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Rosenheim hat die Bodenrichtwerte neu berechnet. Als Stichtag für diese Ermittlung gilt der 31. Dezember 2021.
Beim Bodenrichtwert geht es um den durchschnittlichen Wert des Bodens. Dabei werden Grundstücke verglichen, die ähnliche Merkmale haben, zum Beispiel was die Art der Nutzung angeht. Der Wert bezieht sich auf einen Quadratmeter der Grundstücksfläche.
Wer diese Informationen wissen möchte, findet sie nicht mehr einfach so im Internet. Eine Veröffentlichung der Werte auf den Homepages ist nicht vorgesehen. Da die Auskünfte nun gebührenpflichtig sind, stellt das Landratsamt die Daten nicht mehr kostenlos online bereit.
Interessierte können die Auskünfte auf zwei Wegen erhalten: Entweder über das Online-Portal BorisBayern unter www.boris-bayern.de oder direkt bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Diese befindet sich im Landratsamt Rosenheim in der Wittelsbacherstraße 53 (83022 Rosenheim). Alternativ ist eine Anfrage per E-Mail an [email protected] möglich. Für die Auskunft fällt eine Gebühr an.
Quelle: Amerang – zur Originalmeldung