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Althornbach: Offene Feuer wegen Brandgefahr verboten

Copyright und Urheber siehe Althornbach

In der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land ist die Brandgefahr extrem hoch. Deshalb gibt es ab sofort strenge Regeln für Feuer und Grillen.

Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz) hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit. Laut Daten des Deutschen Wetterdienstes und des EU-Satellitendienstes EFFIS ist die Gefahr für Wald- und Graslandbrände derzeit extrem bis sehr extrem hoch.

Das bedeutet für die Bewohner in Althornbach und Umgebung: Offene Feuer sind verboten. Das gilt für das Grillen im Wald, im Außenbereich und auf öffentlichen Flächen. Auch Lagerfeuer, Feuerschalen, Feuerkörbe und Fackeln dürfen nicht benutzt werden. Ebenso ist der Einsatz von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik untersagt. Zudem darf niemand glimmende Gegenstände wie Zigaretten, Streichhölzer oder Asche einfach wegwerfen.

Es gibt eine Ausnahme: Wer auf dem eigenen Grundstück innerhalb der bebauten Ortslage privat grillt oder schwenkt, darf das weiterhin tun. Die Gemeinde bittet aber darum, besonders vorsichtig zu sein. Man soll genug Abstand zu brennbaren Dingen halten, das Feuer ständig beaufsichtigen und Löschmittel bereitstellen. Schon kleine Funken könnten bei dieser Trockenheit einen Brand auslösen.

Die Regeln treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie gelten vorerst bis zum 30. September 2026.

Quelle: Althornbach – zur Originalmeldung

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