Altenholz: Neue Regeln für die Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen
In Altenholz (Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein) gibt es neue Vorgaben für die Instandhaltung von Entwässerungsanlagen. Seit dem 28. März 2024 gilt die sogenannte DIN 1986 Teil 30 als verbindlicher Standard. Diese Norm ersetzt die alte Bekanntmachung aus dem Jahr 2010.
Das bedeutet für die Eigentümer von Häusern und Grundstücken: Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Abwasseranlagen für Regen- und Schmutzwasser einwandfrei funktionieren. Ziel ist es, die Umwelt vor Schäden zu schützen. Wer eine Anlage betreibt, muss im Zweifel nachweisen können, dass alles dicht ist. Das geht zum Beispiel über Bestandspläne oder offizielle Prüfberichte.
Je nachdem, was für ein Abwasser durch die Rohre fließt und wo das Grundstück liegt, gibt es unterschiedliche Fristen für die Prüfung. Anlagen für gewerbliches Abwasser müssen spätestens bis 2025 geprüft werden. Danach folgen regelmäßige Kontrollen alle fünf bis fünfzehn Jahre. Bei häuslichem Abwasser in Wasserschutzgebieten hängen die Termine von der jeweiligen Schutzzone ab. Hier liegen die Fristen entweder im Jahr 2025 oder erst 2040.
Werden bei einer Prüfung Schäden gefunden, müssen diese in einer angemessenen Zeit repariert werden. Die unteren Wasserbehörden kontrollieren, ob die Eigentümer die Regeln einhalten. Die Kosten für diese Überwachung können in der allgemeinen Abwassergebühr enthalten sein. Wichtig ist jedoch: Die Gemeinde darf Dichtheitsprüfungen auf privaten Grundstücken nicht verpflichtend selbst durchführen.
Bei Fragen können sich die Betroffenen an das Bauamt im Rathaus wenden. Dort ist Herr Bergholz unter der Telefonnummer 0431 32 01-421 erreichbar.
Quelle: Altenholz – zur Originalmeldung