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Altendiez: Neuer Grundbesitz im Gebiet Am Hahnsfeld II

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Für viele Grundstückseigentümer in Altendiez ändert sich jetzt der Rechtszustand. Der Umlegungsplan für das Gebiet Am Hahnsfeld II ist offiziell unanfechtbar.

In Altendiez (Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz) gibt es Neuigkeiten für die Besitzer von Grundstücken im Bereich Am Hahnsfeld II. Seit dem 6. August 2026 ist der dortige Umlegungsplan unanfechtbar. Das bedeutet konkret: Die neuen Grundstücksgrenzen und Zuteilungen sind nun endgültig festgelegt.

Mit dieser Entscheidung wird der alte Rechtszustand durch den neuen Plan ersetzt. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten sind damit offiziell in den Besitz ihrer zugeteilten Grundstücke eingewiesen. Die zuständigen Behörden werden nun veranlasst, das Grundbuch und das Liegenschaftskataster entsprechend zu korrigieren.

Zusätzlich gibt es finanzielle Folgen für einige Betroffene. Die Geldleistungen, die die Ordnungsnummern 4 und 7 betreffen, sind mit dieser Bekanntmachung fällig.

Wer gegen diese Bekanntmachung vorgehen möchte, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Frist beginnt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung. Der Widerspruch muss an den Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Altendiez gehen. Die Geschäftsstelle befindet sich beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus in der Jahnstraße 5 in Westerburg. Ein Widerspruch ist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift möglich.

Quelle: Aull – zur Originalmeldung

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