Altenburger Land wird zum Corona-Risikogebiet
Im Landkreis Altenburger Land (Thüringen) breitet sich das Corona-Virus derzeit schnell aus. Am Donnerstag, den 22. Oktober 2020, registrierte das Gesundheitsamt 64 aktiv Infizierte. Das sind elf Menschen mehr als schon am Vortag. Insgesamt sind im Landkreis bereits 180 Menschen infiziert, vier Menschen sind an der Krankheit gestorben. Aktuell liegen fünf Patienten im Krankenhaus, zwei davon auf der Intensivstation.
Das Problem ist, dass die Behörden keine einzelnen Hot-Spots finden konnten. Das Virus verbreitet sich diffus über das gesamte Gebiet. Deshalb hat der Verwaltungsstab des Landratsamtes reagiert: Da der Inzidenzwert mit 55,93 die kritische Marke von 50 überschritten hat, gilt der Landkreis nun offiziell als Risikogebiet.
Für die Menschen im Alltag bedeutet das ab Samstag, den 24. Oktober 2020, deutlich strengere Regeln. Private Feiern in geschlossenen Räumen sind nur noch mit maximal 25 Menschen erlaubt, im Freien mit höchstens 50. Bei öffentlichen Veranstaltungen wird die Zahl im Freien auf 200 Menschen begrenzt, in Innenräumen auf 100.
Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Wer öffentliche Gebäude, Behörden oder Arztpraxen betritt, muss eine Maske tragen. Das gilt auch in Taxis und in den Gängen oder Foyers von Hotels und Restaurants. Nur wer am Tisch sitzt, darf die Maske abnehmen. Auch in Einkaufszentren unter überdachten Flächen ist der Mund-Nasen-Schutz nun Pflicht.
Besondere Regeln gelten für Branchen wie Friseure, Nagelstudios oder Tätowierer. Diese müssen die Vorgaben des Thüringer Ministeriums und der Berufsgenossenschaften genau einhalten. In Pflegeheimen müssen zudem Besucherlisten geführt werden, damit das Gesundheitsamt Infektionsketten besser nachverfolgen kann.
Landrat Uwe Melzer bat die Bevölkerung, vernünftig zu sein und auf unnötige Kontakte zu verzichten. Wer das Landratsamt besuchen will, benötigt vorerst einen Termin und sollte nur wirklich wichtige Angelegenheiten besprechen.
Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. Oktober 2020. Ob die Regeln danach gelockert oder weiter verschärft werden, hängt von der weiteren Entwicklung der Fallzahlen ab.
Quelle: Dobitschen – zur Originalmeldung