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Alt Zachun legt neue Regeln für Grabsteine fest

gelbes Ortsschild, zeigt den Gemeindenamen: Alt Zachun © Amt Hagenow-Land Foto: © Amt Hagenow-Land

In der Gemeinde Alt Zachun gelten ab sofort neue Vorgaben für Grabmale auf dem Friedhof. Die Gemeindevertretung hat die Maße und die Gestaltung genau festgelegt.

Wer in Alt Zachun (Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern) ein Grabmal aufstellt, muss sich an neue Regeln halten. Die Gemeindevertretung hat am 13. Juli 2026 eine Änderung der Friedhofssatzung beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Steine zum Friedhof und zum jeweiligen Feld passen. Zudem darf die Gestaltung und die Schrift nicht gegen die Würde des Ortes verstoßen.

Die neuen Regeln legen genau fest, wie groß die Steine sein dürfen. Bei den normalen Erdwahlgräbern (1,5 m x 3 m) dürfen stehende Grabmale zwischen 30 und 50 Zentimetern breit und 65 bis 95 Zentimeter hoch sein. Liegende Steine müssen eine Breite von 45 bis 50 Zentimetern und eine Höhe von 40 bis 45 Zentimetern haben.

Für die größeren Gräber (3 m x 3 m) gibt es mehr Spielraum. Hier dürfen stehende Male bis zu 80 Zentimetern breit und 100 Zentimeter hoch sein. Liegende Steine dürfen in diesem Bereich 60 bis 70 Zentimeter breit und 45 bis 55 Zentimeter hoch sein. Wichtig ist dabei, dass die Höhe auch den Sockel mit einschließt. Die Gemeinde empfiehlt zudem ein Verhältnis von Breite zu Höhe von etwa 1 zu 3.

Erlaubt sind sowohl vertiefte als auch erhabene Schriften. Auch flache Metallschriften aus Alu oder Bronze sind in Ordnung. Wer ein Porzellanbild oder eine andere bildliche Darstellung nutzen möchte, darf dies ebenfalls tun.

Die neue Satzung wurde am 4. August 2026 bekannt gegeben und trat am nächsten Tag in Kraft. Wer gegen die Regeln verstößt, sollte dies innerhalb eines Jahres schriftlich bei der Gemeinde melden, sonst können Fehler in der Satzung später nicht mehr geltend gemacht werden.

Quelle: Moraas – zur Originalmeldung

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