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Ahaus: So kommt man an das Amtsblatt

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Die Stadt Ahaus informiert darüber, wie Bürger die offiziellen Bekanntmachungen lesen können. Es gibt verschiedene Wege, vom Rathaus bis zum Newsletter.

Wer in Ahaus (Kreis Borken, Nordrhein-Westfalen) wissen will, was die Stadt offiziell beschließt, muss einen Blick in das Amtsblatt werfen. Seit Anfang 2012 ist dieses Heft das offizielle Organ für alle wichtigen Bekanntmachungen. Darin stehen zum Beispiel neue Satzungen, Verordnungen, die Tagesordnungen der Ratssitzungen oder Infos zu Wahlen und Bauvorhaben.

Das Amtsblatt erscheint nicht regelmäßig, sondern nur dann, wenn es nötig ist. Damit die Bürger wissen, wann eine neue Ausgabe kommt, gibt es Hinweise in der Münsterland-Zeitung und in den Westfälischen Nachrichten.

Es gibt drei Möglichkeiten, an die Informationen zu kommen. Wer es klassisch mag, kann das Heft kostenlos im Foyer des Rathauses am Rathausplatz 1 abholen. Für diejenigen, die nicht in die Stadt fahren wollen, gibt es einen Postversand. Das kostet eine Jahresgebühr von aktuell 25 Euro. In diesem Fall muss man sich mit den zuständigen Ansprechpartnern der Stadt in Verbindung setzen.

Moderner geht es digital: Die Stadt stellt die Amtsblätter als PDF-Dokumente auf ihrer Webseite zum Download bereit. Wer sofort informiert werden möchte, kann sich für einen E-Mail-Newsletter anmelden. Dann bekommt man eine Nachricht direkt an den Computer oder das Handy, sobald ein neues Blatt veröffentlicht wird.

Wichtig für alle: Nur die gedruckte Form des Amtsblattes gilt rechtlich als verbindlich.

Quelle: Ahaus – zur Originalmeldung

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