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Adenbach: Eigentümer müssen Hecken schneiden und Straßen reinigen

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Die Gemeinde Adenbach erinnert Grundstückseigentümer an ihre Pflichten. Wer seine Hecken nicht stutzt oder den Gehweg nicht sauber hält, muss mit Kosten oder Bußgeldern rechnen.

In Adenbach (Landkreis Kusel, Rheinland-Pfalz) gibt es klare Regeln für die Pflege von Grundstücken, die an öffentlichen Straßen liegen. Die Gemeinde weist nun darauf hin, dass viele Eigentümer ihre Pflichten beim Rückschnitt von Pflanzen und bei der Reinigung der Wege vernachlässigen.

Besonders wichtig ist das sogenannte Lichtraumprofil. Das bedeutet: Über den Gehwegen müssen mindestens 2,50 Meter Platz sein. Über der Fahrbahn müssen es sogar 4,50 Meter sein. So wird sichergestellt, dass Fußgänger ungehindert laufen können und auch größere Fahrzeuge oder Ladungen problemlos durchkommen.

Neben dem Hecken- und Baumschnitt gehört auch die Reinigung der Straße zu den Aufgaben der Eigentümer. Dazu zählt das Besprengen und Säubern von Fahrbahnen und Gehwegen. Im Winter müssen die Wege geräumt und gestreut werden. Zudem müssen Gegenstände entfernt werden, die nicht auf die öffentliche Straße gehören. Die Reinigungspflicht gilt normalerweise bis zur Mitte der Straße. In Straßen, die nur auf einer Seite bebaut sind, müssen die Eigentümer die gesamte Breite reinigen.

Wer sich nicht daran hält, bekommt Probleme. Wenn der Bewuchs zu stark überhängt, kann die Verwaltung eine Firma mit dem Rückschnitt beauftragen. Die Rechnung dafür bekommt dann der Eigentümer.

Bei der Straßenreinigung sind die Strafen noch höher. Wer seine Pflichten ignoriert, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Wer Fragen zu den Regeln hat, kann die Straßenverkehrsbehörde telefonisch unter 06382/791-325 oder per E-Mail unter [email protected] erreichen.

Quelle: Adenbach – zur Originalmeldung

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