Achim: Blutbuche an der Obernstraße muss weichen
In der Obernstraße 52 in Achim (Landkreis Verden, Niedersachsen) steht eine alte Blutbuche, die für viele Bewohner ein wichtiges Stück Stadtbild ist. Doch nun gibt es eine Entscheidung: Der Baum darf gefällt werden. Grund ist ein privates Bauprojekt auf dem Grundstück.
Die Stadtverwaltung wollte den Baum eigentlich retten. Die Buche ist groß, alt und spendet viel Schatten, was gerade im Sommer wichtig für die Kühlung der Umgebung ist. Fachleute stufen den Baum als besonders erhaltungswürdig ein. Die Stadt hat deshalb versucht, den Erhalt durchzusetzen und Gespräche mit dem Bauherrn sowie den Naturschutzbehörden des Landkreises geführt. Sogar ein unabhängiges Gutachten wurde eingeholt.
Das Problem ist die Planung des neuen Gebäudes. Das Haus würde zu nah an den Stamm rücken – nur etwa 2,8 Meter Abstand. Für das Fundament müssten Gräben direkt im Wurzelbereich gezogen werden. Zudem müsste fast die Hälfte der Krone abgeschnitten werden, damit das Gebäude überhaupt passt. Der Gutachter warnte deutlich: Wenn man so tief in die Wurzeln eingreift und die Krone so stark kürzt, wird der Baum instabil und könnte umkippen.
Damit der Baum bleibt, müsste der Bauherr seine gesamten Pläne ändern und das Haus anders positionieren. Rechtlich ist er dazu aber nicht verpflichtet. Da eine Baugenehmigung vom Landkreis Verden vorliegt, hat das Baurecht Vorrang vor der städtischen Baumschutzsatzung. Die Stadt hatte rechtlich keine andere Wahl, als die Fällung zu genehmigen.
Als Ausgleich für den Verlust der Blutbuche gibt es jedoch eine Auflage. Der Bauherr muss Ersatzpflanzungen vornehmen. Die Stadt hat hier sogar strenger entschieden als in der Satzung vorgesehen: Statt der üblichen drei Bäume müssen in diesem Fall sechs neue Bäume gepflanzt werden.
Weitere Angaben zum genauen Zeitpunkt der Fällung liegen bislang nicht vor.
Quelle: Achim – zur Originalmeldung