Aachen: Verdächtiger für Bankraub aus Spanien ausgeliefert
Es war ein Morgen im November 2014, als eine Gruppe von mindestens fünf Tätern die PAX-Bank am Löhergraben in Aachen (Nordrhein-Westfalen) überfiel. Zuerst überwältigten eine Frau und vier Männer die Reinigungskräfte im Treppenhaus. Dann fingen sie 16 Mitarbeiter der Bank am Eingang ab. Die Täter bedrohten die Angestellten mit Schusswaffen und fesselten sie mit Kabelbindern. Unter dieser Bedrohung zwangen sie zwei Mitarbeiter, den Tresor zu öffnen. Die Gruppe stahl mehr als 400.000 Euro in bar und floh dann vom Ort. Auf ihrem Weg warfen sie Teile ihrer Kleidung und andere Tatmittel weg.
Schon im Jahr 2017 wurde eine Frau, die zum Zeitpunkt der Tat 33 Jahre alt war, verurteilt. Sie bekam eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten.
Jetzt gibt es einen neuen Erfolg in den Ermittlungen. Ein 70-jähriger Spanier wurde am 24. Juli 2026 in Zaragoza festgenommen. Die Polizei kam durch DNA-Spuren und die Hilfe der spanischen Behörden auf seine Spur. Am 7. August 2026 wurde der Mann nach Deutschland überstellt. Er sitzt nun in Untersuchungshaft.
Die Ermittler glauben, dass der Mann und die bereits verurteilte Frau Teil einer linksextremistischen Szene waren, die europaweit vernetzt ist. Der Spanier soll bereits in seiner Heimat wegen ähnlicher Taten aufgefallen sein. Zudem gibt es Hinweise, dass die Gruppe schon vor dem großen Raub mehrfach in Aachen war, um Überfälle in der Region vorzubereiten und durchzuführen.
Die Polizei vermutet, dass dieselbe Gruppe auch für drei weitere Banküberfälle verantwortlich ist. Diese passierten in der Sandkaulstraße und in der Jakobstraße. Die Identität von mindestens drei weiteren Beteiligten am Raub der PAX-Bank ist jedoch noch ungeklärt.
Die Beamten suchen nun nach Zeugen. Wer Hinweise zu den Aufenthaltsorten der Gruppe vor oder nach den Taten hat oder Kontaktpersonen in Aachen und der Städteregion kennt, soll sich melden. Hinweise nimmt die Kriminalwache der Polizei Aachen unter der Nummer 0241/9577-34210 entgegen.
Ob und inwieweit sich der Festgenommene strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.