A61 in Rheinhessen: LKW-Fahrverbot streng kontrolliert
Am Samstag, den 1. August 2026, waren die Beamten der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim auf der A61 in Rheinhessen (Rheinland-Pfalz) im Einsatz. Sie suchten gezielt nach LKWs, die trotz des geltenden Fahrverbots auf der Autobahn unterwegs waren.
Nach der Ferienreiseverordnung dürfen LKW ab 7,5 Tonnen sowie Fahrzeuge mit Anhängern an Samstagen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr keine gewerblichen Fahrten auf bestimmten Strecken machen. Diese Regelung gilt immer vom 1. Juli bis zum 31. August, um den Urlaubsvolumen auf den Straßen zu entlasten.
Die Polizisten hielten insgesamt fünf Fahrzeuge an und kontrollierten die Papiere. Bei zwei Fahrern gab es keine Probleme: Einer konnte eine offizielle Ausnahmegenehmigung vorzeigen, während ein anderer den LKW nur privat nutzte. In diesen beiden Fällen durften die Fahrer weiterfahren.
Bei den anderen drei Brummis sah es anders aus. Die Fahrer hatten keine gültige Erlaubnis für die gewerbliche Fahrt. Deshalb untersagten die Beamten ihnen die Weiterfahrt. Die Fahrer und die Halter der Fahrzeuge müssen nun mit einem Bußgeld rechnen.
Ob es weitere Maßnahmen gibt, ist derzeit nicht bekannt. Die Ermittlungen der Verkehrsdirektion Mainz dauern an.