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A24 bei Reinbek: 18-Jähriger stirbt bei schwerem Unfall

Ein Zusammenstoß zwischen drei Autos auf der A24 forderte am Donnerstagabend ein Menschenleben. Zwei weitere Menschen wurden verletzt.

Es war kurz vor 18 Uhr am Donnerstag, als es auf der A24 (Kreis Stormarn, Schleswig-Holstein) in Richtung Berlin krachte. Zwischen den Ausfahrten Reinbek und Witzhave gab es einen Rückstau. Ein 46-jähriger Mann aus Sachsen fuhr mit seinem VW Transporter auf dem rechten Fahrstreifen und prallte aus bisher ungeklärten Gründen auf einen wartenden Mercedes.

In dem Mercedes saß ein 18-jähriger Brandenburger. Durch den heftigen Aufprall wurde sein Wagen nach rechts in den Grünstreifen geschleudert. Das Auto kam schräg auf dem Dach beziehungsweise auf der rechten Seite zum Stehen. Der Transporter prallte zudem noch auf einen Volvo, in dem eine 54-jährige Frau aus Mecklenburg-Vorpommern saß.

Nach den Kollisionen geriet der Transporter ins Schleudern. Er knallte gegen die Mittelschutzplanke und blieb schließlich auf dem linken Fahrstreifen stehen – und das in der falschen Fahrtrichtung.

Die Rettungskräfte brachten den 18-jährigen Mercedes-Fahrer mit lebensbedrohlichen Verletzungen in ein Krankenhaus. Dort starb er wenig später. Der 46-jährige Fahrer des Transporters wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Die 54-jährige Volvo-Fahrerin erlitt leichtere Verletzungen und wurde ebenfalls von Rettern versorgt.

Alle drei Fahrzeuge waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Sachschaden ist hoch und wird auf einen fünfstelligen Betrag geschätzt. Wegen der Bergungsarbeiten und der Untersuchung war die Fahrbahn in Richtung Berlin bis etwa Mitternacht komplett gesperrt. Zeitweise mussten die Beamten auch die Spur in Richtung Hamburg dichtmachen.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Lübeck hat ein Experte der DEKRA die Unfallstelle genau untersucht. Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich der Fahrer des Transporters strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizeidirektion Ratzeburg – zur Originalmeldung

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