A-1 und A-60: Haftbefehl und zu schwere Lkw
Die Schwerlastkontrollgruppe der Polizei Trier war am Montag auf der Rastanlage Eifel-West an der A-1 (Niederöfflingen, Rheinland-Pfalz) im Einsatz. Zusammen mit dem Veterinäramt prüften die Beamten vor allem Lebensmitteltransporte. Bei den Lebensmitteln war alles in Ordnung, doch für einen bulgarischen Fahrer aus Nordrhein-Westfalen endete die Kontrolle schlecht.
Die Polizisten stellten fest, dass der Mann gesucht wurde. Gegen ihn lief ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel wegen Urkundenfälschung. Nur weil der Fahrer etwa 900 Euro sofort bezahlte, konnte er eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und musste nicht ins Gefängnis. Doch das war nicht alles: Auch sein Führerschein war ausgeschrieben. Die Beamten nahmen das Dokument an sich und schickten es an die zuständige Behörde.
Der Kastenwagen konnte nicht einfach weiterfahren. Erst als ein Ersatzfahrer übernahm, wurde das Fahrzeug freigegeben. Nun ermittelt die Polizei gegen den Bulgaren, weil er ohne gültigen Führerschein gefahren ist. Auch der Chef seiner Firma kommt nicht davon; gegen ihn wird ermittelt, weil er den Mann trotz fehlender Fahrerlaubnis hinter das Steuer ließ. Zudem gibt es Ärger mit der Gewerbeaufsicht, da der Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten hatte.
Bei derselben Kontrolle stoppten die Beamten einen Holztransport aus Luxemburg. Der Lkw war mit Buchenstämmen beladen und auf dem Weg nach Belgien. Schon beim Hinsehen vermuteten die Polizisten, dass der Wagen zu schwer war. Die Waage bestätigte den Verdacht: Der Lkw wog 46,6 Tonnen statt der erlaubten 40 Tonnen. Außerdem war der Zug mit 4,12 Metern zu hoch, erlaubt sind maximal 4 Meter. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt. Erst nachdem ein Teil der Stämme umgeladen wurde, durfte der Fahrer weiterfahren. Gegen ihn läuft nun ein Bußgeldverfahren. Das Unternehmen muss zudem damit rechnen, dass der Gewinn aus diesem Transport eingezogen wird.
Am nächsten Morgen gab es auf der A-60 bei Steinebrück (Rheinland-Pfalz) einen weiteren Vorfall. Dort kontrollierten die Beamten einen belgischen Lkw-Zug, der Pferdedung geladen hatte. Die Polizisten kannten die Firma bereits: Schon früher waren Lkw dieses Unternehmens zu lang. Auch diesmal stimmte es nicht. Der Zug war 19,20 Meter lang, erlaubt sind aber nur 18,75 Meter. Die Polizei stoppte die Fahrt und ließ den Anhänger vor Ort stehen. Er muss nun mit einem kürzeren Lkw abgeholt und nach Belgien gebracht werden. Auch hier wurde ein Bußgeldverfahren gegen den Fahrer eingeleitet und ein Verfahren gegen die Firma gestartet, um den Frachterlös einzuziehen.
Die Ermittlungen dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.