16-Jährige flieht in Hagenow mit Hyundai vor Polizei
Es begann gestern Abend gegen 21.30 Uhr auf der B5 kurz hinter Vellahn. Beamte der Kriminalpolizei aus Schwerin bemerkten einen Hyundai, dessen Beleuchtung bei einsetzender Dunkelheit nicht richtig funktionierte. Als die Polizisten die Fahrerin anhalten wollten, gab die 16-Jährige jedoch Gas und raste in Richtung Dersenow davon.
Die junge Frau überfuhr die Ortschaft mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit und fuhr weiter Richtung Pritzier. Auf der B5 erreichte sie zeitweise 160 km/h. Dabei ignorierte sie Überholverbote und überholte andere Autos. Mehrfach musste sie abrupt abbremsen und ausweichen, um keine schweren Unfälle zu verursachen. Weil es dunkel war und das Auto kaum Licht hatte, verloren die Beamten schließlich den Kontakt. Aus Sicherheitsgründen brachen sie die Verfolgung vorerst ab.
Doch die Ruhe hielt nicht lange an. Weniger als zwei Stunden später entdeckte die Polizei von Hagenow (Mecklenburg-Vorpommern) den Wagen auf der Steegener Chaussee. Die Jugendliche versuchte erneut zu flüchten. Sie raste über Toddin nach Pätow und dann zurück nach Hagenow. Bei einer Polizeisperre auf Höhe des Trolli-Werkes hielt sie nicht an, sondern fuhr einfach durch den Gegenverkehr, um den Streifenwagen zu umfahren. Auch Rotlichter waren ihr egal.
Schließlich führte ein Hinweis in Kuhstorf die Beamten zum Auto. Die 16-Jährige versuchte noch einmal zu flüchten, verlor aber die Kontrolle über den Hyundai und landete auf einem Grünstreifen. Dort konnten die Polizisten sie festnehmen.
Die junge Deutsche hatte weder Alkohol noch Drogen im Blut. Ihr Geständnis war simpel: Sie flüchtete, weil sie gar keinen Führerschein besitzt. Die Polizei hat nun Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens erstattet.
Die Beamten suchen nun Zeugen. Alle Verkehrsteilnehmer, die durch die riskante Fahrweise der Jugendlichen gefährdet wurden, sollen sich unter der Telefonnummer 038883 631-224 beim Polizeirevier Hagenow melden.
Ob und inwieweit sich die Jugendliche strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.